Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts-, Lieferungs- u. Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Ergänzende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Das gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
II. Angebot, Vertragsschluss, Beschaffenheit unserer Waren
1. Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Alle Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Leistung zustande. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind unser Angebot, unsere Auftragsbestätigung und diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen.
2. Als vereinbarte Beschaffenheit unserer Waren gelten ausschließlich diejenigen Eigenschaften und Merkmale, die auf der Produktverpackung und in unserer Auftragsbestätigung genannt sind. Andere oder weitergehende Eigenschaften und Merkmale gelten nur dann als vereinbarte Beschaffenheit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
3. Erklärungen unsererseits zur Beschaffenheit der Ware stellen nur dann eine Beschaffenheits-Garantie dar, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als Beschaffenheitsgarantie bezeichnet haben.
4. Wir behalten uns vor, ohnen Nennung eines driftigen Grundes, einzelne Aufträge abzulehnen.
III. Lieferung, Lieferzeit, höhere Gewalt
1. Die Lieferungen erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Werk (Incoterms 2010). Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Für die Lieferung der im Shop erworbenen Produkte behalten wir es uns vor, die Kosten für den Transport an den Käufer weiter zu berechnen.
2. Liefer- und Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn wir dies ausdrücklich so bestätigt haben. Liefertermine bezeichnen den Abgang ab Werk, bei Frei-Haus-Lieferungen den Tag des Wareneingangs beim Kunden.
3. Wir haften nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Als Fälle höherer Gewalt gelten unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätten vermieden werden können (z. B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Transporthindernisse, Rohmaterialmangel, behördliche Maßnahmen oder Naturgewalten). Von dem Eintritt solcher Ereignisse werden wir den Vertragspartner unverzüglich unterrichten. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer sind, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Vertragspartner infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber uns, vom Vertrag zurücktreten.
4. Sofern wir mit unseren Vorlieferanten rechtzeitig ein kongruentes Deckungsgeschäft geschlossen haben, stehen von uns genannte Liefer- und Leistungstermine unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Werden wir nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig beliefert, stehen uns und dem Vertragspartner die unter 3. genannten Rechte zu.
5. Bei Lieferungen auf Abruf hat die Warenannahme in möglichst gleichmäßig über die Laufzeit verteilten Mengen zu erfolgen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Bei Ablauf des vereinbarten Abrufzeitraumes sind wir berechtigt, die gesamte Restmenge sofort auszuliefern. Bei späterer Abnahme behalten wir uns die Berechnung zum Tagespreis vor.
6. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese für den Kunden zumutbar sind.
IV. Preise und Zahlungen
1. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise ab Werk zuzüglich Verpackung, Fracht, Versicherung und Umsatzsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlichen Abgaben.
2. Alle Rechnungen sind sofort, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne jeden Abzug zur Zahlung auf ein von uns benanntes Konto fällig.
3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.
4. Wird eine Gefährdung unserer Zahlungsforderungen durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden erkennbar, sind wir berechtigt, alle noch nicht fälligen Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung zum Kunden sofort fällig zu stellen, sofern wir unsere Lieferungen und Leistungen bereits erbracht haben. Eine Gefährdung liegt vor, wenn eine Auskunft einer Bank oder einer Auskunftei die Kreditunwürdigkeit des Kunden nahe legt. Dasselbe gilt, wenn sich der Kunde mit mindestens zwei Rechnungen in Zahlungsverzug befindet. Wir sind in diesem Fall außerdem Berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen, in welcher er Zug um Zug gegen Erbringung der noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen nach seiner Wahl entweder die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können wir vom Vertrag zurücktreten. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden ist die Setzung einer Nachfrist entbehrlich.
5. Bei Zahlungsverzug sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 7,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.
6. Eine Aufrechnung des Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Soweit die Aufrechnung nicht statthaft ist, steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu, im Übrigen nur in Bezug auf Ansprüche aus demselben Vertrag.
7. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.
V. Gewährleistung
1. Kaffeevollautomaten
Die von uns gelieferten Maschinen sind unverzüglich nach Eingang auf Menge, Mängel und Beschaffenheit sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn erkennbare Beanstandungen nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich nach Wareneingang uns gegenüber gerügt werden. Dies gilt nicht, wenn in Textform eine Abnahme vereinbart wurde. Für die Dauer von 12 Monaten ab Gefahrenübergang werden alle mangelhaften und als mangelhaft von dem Hersteller der Maschinen akzeptierten Einzelteile umgetauscht. Der Umtausch wird entsprechen dem vorgegebenen Ablaufen der einzelnen Maschinen Herstellern durchgeführt. Der Austausch ganzer Geräte ist dagegen künftig ausgeschlossen. Im Gegenzug zu diesem Ausschluss gewähren wir für Maschinen bei denen wir als Inverkehrbringer gelten, einen Mangel-Ablöse-Rabatt von 4% auf den jeweils vereinbarten Kaufpreis des Gerätes. Mit diesem Mangel-Ablöse-Rabatt sind alle sonstigen Mängelansprüche uns gegenüber abgegolten.
Offensichtliche Mängel sind gemäß §377 HGB unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte unverzüglich nach Ihrer Entdeckung zu rügen. Art und Umfang der Mängel sowie die Nummer des Lieferscheines bzw. der Rechnung sind anzugeben. Die beanstandete Ware ist zur Prüfung zur Verfügung zu halten und muss so lange in produktensprechender Weise gelagert und sachgerecht behandelt werden. Differenzen, welche die Stückzahl oder die Sorten der zu einer Lieferung gehörigen Verkaufseinheiten betreffen, können nur anerkannt werden, wenn sie sofort bei Empfang der Ware festgestellt und auf der Empfangsquittung vermerkt werden. Beanstandungen wegen Beschädigung oder Mindergewicht von Bahn- oder Postsendungen sind unverzüglich vom Käufer beim Eingang der Ware unter Hinzuziehung eines Bahn- Bzw. Postbeamten oder –angestellten festzustellen und die Schadensunterlagen bei uns einzureichen. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Macherfüllung. Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung, Ihres Fehlschlagens oder ihrer Unzumutbarkeit für den Käufer ist dieser zum Rücktritt oder Minderung gemäß den Bestimmungen des nachfolgenden Absatzes berechtigt.
Zum Rücktritt vom Vertrag – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist – oder zu Minderung des Kaufpreises ist der Käufer erst nach erfolglosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung berechtigt, es sei denn, die Fristsetzung ist nach den gesetzlichen Bestimmungen entbehrlich. Im Falle des Rücktritts haftet der Käufer für Verschlechterung. Untergang und nichtgezogenen Nutzungen nicht für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschlungen.
Für etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers gelten die Bestimmungen in Klausel VI.
Im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder im Falle der Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit der Sache zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (Erklärung des Verkäufers, dass der Kaufgegenstand bei Gefahrenübergang eine bestimmte Eigenschaft hat und dass der Verkäufer verschuldensunabhängig für alle Folgen ihres Fehlens einstehen will) richten sich die Rechte des Käufers ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Handelt es sich bei dem Endabnehmer des Kaufgegenstandes in der Lieferkette um einen Verbraucher, so ist der Käufer – unter den weiteren Voraussetzungen des § 377 HBG – zum Rückgriff nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, jedoch stehen dem Käufer etwaige Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche nur nach Maßgabe von Klause 7 zu.
2. Kaffeevollautomaten-Füllprodukte, Kaffee- und Espressobohnen und sonstige von Bali Coffee angebotenen Lebensmittel
Erkennbare Mängel und Mengenabweichungen müssen unverzüglich schriftlich gerügt werden, ansonsten gelten die Mängel als genehmigt. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Käufer ist gehalten, uns unverzüglich Gelegenheit zu verschaffen, uns von dem Mangel zu überzeugen. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die beanstandete Ware sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen können nur im Einverständnis mit uns vorgenommen werden. Auf unser Verlangen ist die beanstandete Ware frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen des Kunden sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Nachlieferung gegen Rückgabe der Ware berechtigt. Der Kunde kann seine sonstigen gesetzlichen Gewährleistungsrechte nur dann geltend machen, wenn er uns erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, wir die Nacherfüllung verweigern, sie fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist. Eine Fristsetzung ist im Falle der Minderung des Rücktritts und des Aufwendungsersatzanspruches dann nicht erforderlich, wenn der Kunde unsere Ware als Folge ihrer Mangelhaftigkeit von einem Verbraucher zurücknehmen musste oder ein Verbraucher ihm gegenüber den Kaufpreis gemindert hat.
Bei Qualitätsbeanstandungen sind ausschließlich die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen maßgebend. Eine Untersuchung der Ware erfolgt nach den in § 35 LMBG genannten Verfahren oder dem Methodenbuch VDLUFA: Vor Weiterverarbeitung oder Weiterverkauf von reklamierter Ware ist uns Gelegenheit zur Prüfung der Reklamation zu geben.
VI. sonstige Schadenersatzansprüche
a) Im Falle einer vorvertraglichen, vertraglichen und außervertraglichen Pflichtverletzung, auch bei einer mangelhaften Lieferung, unerlaubten Handlung und Produzentenhaftung, haften wir auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur im Falles des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit sowie im Fall der leichtfahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ( Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist unser Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt. Der Käufer ist nicht berechtigt, nutzlose Aufwendungen geltend zu machen.
b) Für Verzögerungsschäden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nur in Höhe von bis zu 4% des mit uns vereinbarten Kaufpreises.
c) Außerhalb der Verletzung wesentlicher Pflichten ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die Höhe des Kaufpreises beschränkt. Buchstabe b) bleibt unberührt.
d) Die in Buchstaben a) bis c) enthaltenen Haftungsausschlüsse und –Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB, im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Falle von Schäden der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
e) Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründeten Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann gesetzliche Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und den in Buchstabe d) genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang.
f) Ist der Endabnehmer der Ware ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines etwaigen Rückgriffsanspruchs des Käufers gegen uns die gesetzlichen Bestimmungen.
VII. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsbindung, auch eines vorhandenen Kontokorrent-Saldos, unser Eigentum. Der Käufer darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nur im üblichen Geschäftsverkehr weiterveräußern, jedoch einem Dritten vor Abdeckung seiner Gesamtschuld weder verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum gegenüber seinen Abnehmern so lange vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Dritte bzw. Vollstreckungsbeamte sind auf unser Eigentum hinzuweisen. Wir sind mit dem Käufer unwiderruflich darüber einig, dass die Forderung aus Weiterverkäufen unserer Ware bereits jetzt an uns sicherheitshalber abgetreten werden, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils weiterverkauften Vorbehaltsware. Der Käufer hat auf unser Verlangen erschöpfend Auskunft zu geben und uns die erforderlichen Unterlagen über die abgetretenen Forderungen zur Verfügung zu stellen. Wir sind berechtigt, im Falle des Zahlungsverzuges jederzeit die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen. Auf Verlangen sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Werden die Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Käufer verwahrt das Miteigentum für uns.
Im Falle eines Mietverhältnisses zwischen Bali Coffee gelten die Rahmenbedingungen des im Mietvertrag geregelten Vereinbarungen. Das Eigentum der Sache bleibt während des Mietverhältnisses bei der Bali Coffee. Dem Mieter ist es ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Bali Coffee nicht gestattet die Sache weiter zu vermieten, oder einem Dritten zu übereignen. Im Falle der Weitervermietung, oder Übereignung ist der Bali Coffee vorbehalten dem Mieter den aktuellen Listenpreis der Sache zu berechnen, nur durch Begleichung der Rechnung überträgt sich das Eigentum an den Mieter. Mietlaufzeit, Mietpreis und Verbringungsort der Sache wird im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart. Der beim Kauf geregelte Eigentumsvorbehalt ist auch im Mietverhältnis gültig.
VIII. Rücktrittsrecht
Wir sind berechtigt, von noch nicht erfüllten Kaufverträgen durch Erklärung gegenüber dem Käufer/Mieter ohne Fristsetzung zurückzutreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadenersatz zu verlangen, wenn der Käufer/Mieter seine Zahlungen ernsthaft und endgültig verweigert, ein gerichtliches Insolvenzverfahren gegen ihn beantragt wird oder außergerichtliche Vergleichsverhandlungen eingeleitet sind. Der Käufer/Mieter ist verpflichtet, gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe dritter Personen auf die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware uns unverzüglich mitzuteilen. Tritt eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers ein, so werden unsere Forderungen sofort fällig. Vorhandene Eigetumsvorbehaltsware ist auf Verlangen an uns zurückzugeben.
IX. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
X. Schlussbestimmungen: Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der Standort des Lagers, an dem die Ware ausgeliefert wird, für alle Zahlungen Freudental. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Besigheim.
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Auf Kaufverträge, bei denen der Käufer seinen Sitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, findet das CISG-Abkommen keine Anwendung.
Bali Coffee
Schillerstraße 15
72218 Wildberg
Telefon: +49 (0) 70 54 / 373 20 90
Telefax: +49 (0) 70 54 / 373 28 84
E-Mail: info@bali-coffee.de
Internet: www.bali-coffee.de
Inhaber: Yasin Bali
Steuernummer 55505 / 91623
USt-Nr.: DE231481471
Gerichtsstand Amtsgericht Calw